Mit kaufmännischen Ausbildungsberufen hat man eine solide Grundlage und schwierig sind die nicht.

Als Kauffrau im Einzelhandel, Kauffrau für Büromanagement o. Ä. wirst du mit Sicherheit nicht reich, aber wirst immer einen Job finden.

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Ich hätte nicht unentschuldigt gefehlt.

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Stell bei der Rheinenergie eine schriftliche Anfrage, dann erhälst du eine korrekte Antwort. Wenn das Abrechnungssystem das nicht hergibt, funktioniert es eben nicht. Auch nicht, falls beides über dasselbe Vertragskonto läuft.

Eine Quelle kann ich dir nicht bieten, da ich auf Erfahrung antworte, da ich bereits für einige Lieferanten gearbeitet habe.

Aber wie du selbst sagst: man kann seinen Strom- und Gasversorger frei wählen. Wechselt im Zweifelsfall einfach.

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"Angebot und Nachfrage" sind ja erstmal nur Begriffe und keine Bedingung. Du musst das schon erläutern.

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Kann gut sein, dass du trotzdem versetzt wirst, wenn du in jedem Fach genügend Noten hast. Das entscheidet die Lehrerkonferenz.

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Das entscheidet dein Lehrer, nicht wir. Ich denke schon.

Und du brauchst nicht erwarten, dass dir dein Lehrer sonntags antwortet.

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Für mich wäre es nichts.

Und bei anderen ist es mir völlig egal.

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Aus welchem Grund möchte dein Chef einen Anwalt einschalten?

In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses steht dir keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu, da bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse.

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Ausbildung in Teilzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss mit der zuständigen Kammer besprochen werden. Deine Finanzen zählen sicher nicht dazu.

Wir selbst hatten eine Azubine, die aus gesundheitlichen Gründen nur 25 Stunden gearbeitet hat.

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Wer du bist, kannst nur du herausfinden. Das kann dir kein Lehrer beibringen.

Allgemein soll die Schule theoretische Kenntnisse in Vorbereitung auf eine Ausbildung oder ein Studium vermitteln.

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