Neuer eigentümer hat laut kaufvertrag das Recht auf Garten mitbenutzung?

5 Antworten

der Eigentümer hat Haus und Garten gekauft und Du hast verkauft?

müssen wir uns jetzt zurechtreimen, dass Du das Haus zurückgemietet hast? - ich raffs nicht...

also ein Zugang durch das an Dich (vermietete) Haus ist schon recht ungewöhnlich - außer ich hab was nicht verstanden... - wieso macht er nicht einfach ein Gartentor an seinen Garten von der Straße aus?? (dazu brauchts m. W. keine Genehmigung - anders als bei ner Ausfahrt...)


Diddel721 
Fragesteller
 07.07.2019, 10:47

Da gibt es kein Gartentor. Das ist ein seitlicher Anbau von Haus. Und daneben grenzt direkt das Nachbarhaus. Da gibt es keien seitlichen Durchgang mehr.Er muß wohl oder Übel durch einer meiner Seitlichen Räume die möbeliert und bewohnbar sind. Wir haben nur den Fehler gemacht beim Notar mit Gartenbenutzun. Unser Anwalt hat dem Neuen Eigentümer empfohlen. eine Treppe vom 1. Stock herunter zu bauen.

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Er darf es dann wenn du es ihm erlaubst oder im Grundbuch ein Wegerecht eingeräumt ist.

Ist kein Wegerecht eingräumt, dann lass dich nicht dazu überreden es einzuräumen. Es könnte die Folge haben, dass du verantwortlich bist einen entsprechenden Weg zu bauen der gefahrlos begangen werden kann ggfs. sogar mit Räumpflicht im Winter etc.

Streit mit Nachbarn anzufangen ist nie ein guter Rat. Ich würde ihm aus Kulanz erlauben "gelegentlich" durch den Garten zu gehen sofern er nichts beschädigt und in gerader Linie zu seinem Grundstück geht.

Recherchiere auch noch weiter nach Wegerecht um evt Fallen und Tücken aus dem Weg zu gehen. Kleiner Hinweis noch, möglicherweise könnte aus dem gelegentlich nach 40 JAhren oder auch früher ein Gewohnheitsrecht werden. Versuche auch das nach Möglichkeit zu umgehen.


RobertLiebling  05.07.2019, 17:04

Wegerecht durch die Wohnräume?

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WAYKOW  05.07.2019, 17:19
@RobertLiebling

Sorry Wohnraum hatte ich nicht gelesen.

NEIN niemals ohne Zustimmung.

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Konnte der alte Eigentümer fliegen? Oder wie ist der in den Garten gekommen?

Ich muss gestehen, dass mir zudem Deine Vertragssituation unbekannt ist. Besonders viele Details dazu schreibst Du ja nicht.


Diddel721 
Fragesteller
 05.07.2019, 15:32

Nein das Haus gehörte Früher uns Persönlich

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RobertLiebling  05.07.2019, 15:44
@Diddel721

OK, ich bin raus. Wieso stellt man eine Frage und liefert - selbst auf Nachfrage! - keine verwertbaren Details?

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Er könnte dir sogar wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er nicht in seinen Garten kommt.

Wenn du Besitzer warst:

Wer hat den Vertrag sich ausgedacht und auch noch unterschrieben?!


furbo  05.07.2019, 19:26

Gute Frage

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