Miete?

3 Antworten

Im Zusammenleben hatte Dein Ex-Freund vielleicht eine moralische Verpflichtung, für Dich und ggf. für Deinen mitgebrachten Sohn zu sorgen - aber sicher nicht aus gesetzlichen Gründen. Hinsichtlich des gemeinsamen Kindes bestand eine gesetzliche Verpflichtung. Inwieweit diese erfüllt wurde, kann von außen nicht beurteilt werden.

Insofern war es eine private Vereinbarung, in welcher Höhe Du Dich an den Gesamtkosten beteiligst. Du hast gezahlt - also war alles in Ordnung. Wenn Du heute Deine bereits gezahlten Beiträge als zu hoch empfindest, nutzt Dir diese Erkenntnis nichts mehr.

Diese mündliche Verpflichtung endete mit Deinem Auszug. Ausnahme: Du hast schriftlich eine darüber hinausgehende Erklärung abgegeben, was ich aber nicht vermute. Insofern brauchst Du nicht fürchten, dass er gerichtlich erfolgreich gegen Dich vorgehen kann. Deine Anmeldung an seiner Adresse spielt keine Rolle. Im übrigen kannst Dich dort wieder abmelden, was ich auch tun würde. (Es geschieht automatisch eine Abmeldung, wenn Du Dich am Wohnort Deiner Mutter anmeldest.)

Hinsichtlich des gemeinsamen Kindes steht Dir gesetzlich ein finanzieller Zuschuss seitens des Freundes zu - egal wo Du wohnst.

Da Du nicht mit im Mietvertrag standest, musst Du jetzt nach Deinem Auszug keinerlei Miete an ihn bezahlen. Du musst keinerlei Zahlungen an ihn leisten, weder Miete noch WLAN noch Essen noch sonstwas.

Zumindest für das Kind steht Dir Unterhalt von ihm zu. Du solltest jetzt ganz schnell das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt aufsuchen!!!

Was will er denn da vor Gericht erreichen? Es ist sein Mietvertrag und er haftet. Du schuldest ihm keinen Cent. Er dagegen schuldet dem gemeinsamen Kind Unterhalt.