Miete?
hallo an alle mal eine Frage vielleicht kann der eine oder andere mir eventuell helfen.
Ich bin august letztes Jahres mit meinem Sohn zu meinem jetzt ex freund dazu gezogen. Wurde aber nicht mit im Mietvertrag eingetragen sondern sind nur dort gemeldet. Wir haben ein gemeinsames Kind bekommen was im August letzten Jahren geboren ist. Bin auch seitdem in Elternzeit und bekomm unterhaltsvorschuss(für mein älteren Sohn) Kindergeld(für beide Kinder) und Elterngeld(für die Zeit wo ich in Elternzeit bin). Ich habe beim Jobcenter angefragt ob ich noch einen Zuschuss bekomme da ich ja in Elternzeit bin. Da aber mein ex Partner genug verdient steht mir also keinen Zuschuss zu. Mein ex Partner hat verlangt ich soll die Hälfte an Miete bezahlen + wlan und essen. Das hab ich auch eine ganze Weile getan nur hab ich schnell bemerkt das es vorne und hinten nicht reicht, da ich den Kitaplatz und essensgeld ja jetzt allein tragen muss, und noch weiter kosten wie wie handyvertrag Versicherung, Rate, und kitaplatz/essen bezahlen muss und dann eben zusätzlich die Miete und essen was er verlangt. Wo nicht mal Pflege, klamotten, unternehmungen für die Kinder mit eingerechnet ist. Also ich am Ende nur maximal 70 Euro habe.
Und da ist meine Frage, ist es den richtig das er so viel verlangt obwohl ich grad in Elterntzeit bin. Weil normalerweise muss er ja für mich „aufkommen“ weil ich ja momentan keine weiteren Einkommen habe, bis ich natürlich wieder arbeiten gehe.
bin dann vor 2 Wochen „ausgezogen“ und wohne vorübergehend mit meinen zwei Kindern bei meiner Mama. Nun fragt er die ganze Zeit nach seiner Miete und macht mir Angst vors Gericht zu gehen.
mir ist es selber sehr unangenehm weil ich lieber wieder selbst arbeiten gehen möchte aber es nun nicht geht weil ich in Elternteil bin.
3 Antworten
Im Zusammenleben hatte Dein Ex-Freund vielleicht eine moralische Verpflichtung, für Dich und ggf. für Deinen mitgebrachten Sohn zu sorgen - aber sicher nicht aus gesetzlichen Gründen. Hinsichtlich des gemeinsamen Kindes bestand eine gesetzliche Verpflichtung. Inwieweit diese erfüllt wurde, kann von außen nicht beurteilt werden.
Insofern war es eine private Vereinbarung, in welcher Höhe Du Dich an den Gesamtkosten beteiligst. Du hast gezahlt - also war alles in Ordnung. Wenn Du heute Deine bereits gezahlten Beiträge als zu hoch empfindest, nutzt Dir diese Erkenntnis nichts mehr.
Diese mündliche Verpflichtung endete mit Deinem Auszug. Ausnahme: Du hast schriftlich eine darüber hinausgehende Erklärung abgegeben, was ich aber nicht vermute. Insofern brauchst Du nicht fürchten, dass er gerichtlich erfolgreich gegen Dich vorgehen kann. Deine Anmeldung an seiner Adresse spielt keine Rolle. Im übrigen kannst Dich dort wieder abmelden, was ich auch tun würde. (Es geschieht automatisch eine Abmeldung, wenn Du Dich am Wohnort Deiner Mutter anmeldest.)
Hinsichtlich des gemeinsamen Kindes steht Dir gesetzlich ein finanzieller Zuschuss seitens des Freundes zu - egal wo Du wohnst.
Da Du nicht mit im Mietvertrag standest, musst Du jetzt nach Deinem Auszug keinerlei Miete an ihn bezahlen. Du musst keinerlei Zahlungen an ihn leisten, weder Miete noch WLAN noch Essen noch sonstwas.
Zumindest für das Kind steht Dir Unterhalt von ihm zu. Du solltest jetzt ganz schnell das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt aufsuchen!!!
Was will er denn da vor Gericht erreichen? Es ist sein Mietvertrag und er haftet. Du schuldest ihm keinen Cent. Er dagegen schuldet dem gemeinsamen Kind Unterhalt.