Mein Ex gibt mir meine Katze nicht wieder.. hilft die Polizei?

5 Antworten

Gehört die Katze euch, oder dir alleine?

Gehört die Katzen beiden, muss dies in der Hausratsverteilung abgeklärt werden, wobei das Tierwohl an höchster Stelle steht.

Gehört die Katze dir alleine, wird das einbehalten der Katze wie Diebstahl gehandelt.

In beiden Fällen hilft dir die Polizei nicht, dir Begleitschutz zu geben, wenn du beim Ex (deine) Sachen mitnimmst. Aber ein Anwalt könnte da was tun.


PolNRW93  11.05.2024, 16:45
Gehört die Katze dir alleine, wird das Einbehalten der Katze wie Diebstahl gehandelt.

Das kann man so nicht pauschal sagen.

Hatte der Ex-freund mit Zustimmung der Eigentümerin regelmäßig Zugang zu der Katze und hat er sie vielleicht sogar zeitweise bei sich zuhause gehabt, ist das eine ganz klare zivilrechtliche Angelegenheit.

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Das musst du schon auf zivilrechtlichem Wege klären.

Von Experte PolNRW93 bestätigt

Du musst erstmal nachweisen, dass es deine Katze ist. Mit Kaufvertrag. Dann gehst du zum Anwalt und lässt dich beraten.

Wer steht denn im Kaufvertrag als Halter der Katze?

Wenn es keinen Kaufvertrag oder andere Unterlagen gibt, die belegen dass das Tier wirklich DEINES ist, kann auch die Polizei nichts tun

Wenn du im Mietvertrag für die Wohnung stehst und den Schlüsses hast, hat das NICHTS mit der Katze zu tun. Aber du kannst deinen EX aus der Wohnung werfen, auch mit polizeilichem Verweis.