Kann man Arbeiter Anzeigen?

LePetitGateau  04.11.2022, 12:33

Schwarzarbeit oder ordentlich beauftragt?

Bella672 
Fragesteller
 04.11.2022, 12:34

Schwarzarbeit aber die haben das gleiche verlangt wie wenn man ein Firma beauftragt.

15 Antworten

Die Arbeiter selbst eher nicht.

Aber die Firma, bzw. den Chef.

Wobei natürlich vorher eine Nachbesserung eingefordert wird, ggf. auch eine zweite

Sollte das fruchtlos bleiben, kannst du die Bezahlung ganz oder teilweise verweigern ( am besten mit anwaltlicher Unterstützung )

Ob in diesem Zusammenhang das Wort "Anzeige" korrekt ist, weiß ich nicht. Ich verbinde damit etwas anderes.

Eine Anzeige macht sich bei Scharzarbeit wirklich gut, v.a. auch für dich.

Das riecht nach Schwarzarbeit.

Kannst anzeigen und du hängst mit drin, und zwar reichlich.

Kannst die -wegen Zivilrecht- verklagen.

Und??? Du hängst mit drin, und zwar reichlich.

Anzeigen? Was ist der Straftatbestand?

Verunschönung deines Gartens? Ich such mal im Strafgesetzbuch wie hoch die Gefängnisstrafe darauf ist, oder ob die doch mit einer saftigen Geldstrafe davon kommen.


Bella672 
Fragesteller
 04.11.2022, 12:39

Also mit Anzeigen meinte ich Geldstrafe.

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LePetitGateau  04.11.2022, 12:43
@Bella672

Musst es dir überspitzt gesehen so vorstellen (abgesehen davon, dass das eh Zivilrecht WÄRE, also eine Anzeige gar nicht möglich ist)

Dich beleidigt Jemand. Dann gehst du zur Polizei und sagst

"naja der hat mich beleidigt, will den anzeigen"

"Was ist denn passiert"

"Naja während ich ihm die Beine gebrochen und in sein Gesicht gepinkelt habe, hat er mich als A**** tituliert"

Wer glaubst du trägt hier den Schaden?

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Florabest  04.11.2022, 12:44
@Bella672

Damit Sie eine Geldstrafe bekommen musst du sie schon anzeigen. Wie sonst soll ein Gericht da eine Geldstrafe verhängen? Ist dir gar nicht klar wie das Leben funktioniert?

Du kannst ja schlecht zu denen hingehen und "Geldstrafe" rufen und schwupps werfen sie dir 1000 Euro zu.

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Florabest  04.11.2022, 12:40

DA du geschrieben hast: Schwarzarbeit gibt zusätzlich zwei Punkte: 1. du hast gar keine Handhabe, du kannst sie nicht mal zivilrechtlich zur Haftung heranziehen.

2. Wenn du es doch tust, bist auch selbst dran, wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

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Du hast in dem Fall nur eine Option: Nicht bezahlen.
Wenn du schon bezahlt hast, diese Kerle nicht noch mal holen.