Ist es erlaubt Tagsüber im Wald zu schlafen?

7 Antworten

Wer in Bayern wild campen möchte, braucht die Zustimmung des Grundstückeigentümers oder der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Generell verboten ist das Zelten und Feuermachen an den bundeseigenen Ufergrundstücken an Main, Main-Donau-Kanal und Donau.

Bei den anderen Bundesländern dürfte es vergleichbar aussehen.

Das ist übrigens unabhängig von der Uhrzeit!

Es ist ja verboten im Wald zu übernachten

Nein, es ist verboten wild zu campen. Die Tageszeit spielt dabei keine Rolle.

Ein Nickerchen auf einer Bank an einem offiziell angelegten Weg ist da sicher nicht das Problem.

Hier mal ein paar generelle Punkte dazu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

https://trekkingtrails.de/jedermannsrecht/

für wasser/fuss/pferde/fahrrad -wanderer in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

da darf man draussen 1 nacht zelten, in anderen bundesländern ist es verboten,strafzahlungen!!!

....

sonst heisst das gestzt betretterecht für erhohlung...je nach bundesland unterschiedlich

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nomex64  30.04.2024, 16:04
Brandenburg
da darf man draussen 1 nacht zelten

Allerdings steht im § 17 LWaldG von BRB dann doch das man dazu die Genehmigung des Eigentümers des Waldes benötigt. Ganz so einfach ist es nicht.

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dasGorg  30.04.2024, 16:14
@Nomex64

bei staatlichen wäldern nicht

§ 22

Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)

(1) In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit Trethilfe und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h benutzen sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. Abweichungen von den Betretungsrechten aus den Sätzen 1 und 2, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, oder andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von den Betretungsrechten nach den Sätzen 1 und 2 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten bestimmt, gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.

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dasGorg  30.04.2024, 16:27
@dasGorg bei staatlichen wald gibt es meiner meinung nach keine genehmigungspflicht,und in brandenburg ist es nicht per gesetz verboten,dh erlaubt:
§ 15
Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht

(1) Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes jedermann gestattet, soweit dem nicht Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen. Das Betretungsrecht im Rahmen der Ausübung behördlicher Aufgaben bleibt hiervon unberührt.
ich finde da gehört zelten dazu

sonst bei §22 wäre freie landschaft für mich der waldrand oder grössere lichtung

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Es ist grundsätzlich nicht verboten in der Freien Natur zu schlafen.

Zu keiner Uhrzeit. Es existiert weder ein allgemeines "Einschlafverbot" in der Natur, noch ein allgemeines Betretungsverbot des Waldes zu bestimmten Uhrzeiten. Ich weiss das in der Bushcraftszene (und bei den 2-3 Online-Outdoorguru's hier auf GF) immer gerne viel Drama um das Thema gemacht wird. Aber in Wahrheit ist die Regelung recht einfach und unkompliziert.

Vorarb: Es gibt lokale Besonderheiten, die auch ein Betreten des Waldes zu bestimmten Uhrzeiten verbieten. Bspw. Naturschutzgebiete. Es ist außerdem vieles um das Schlafen herum verboten. Bspw. Zelten, Feuer zu machen, Grillen, Ruhestörung, Müll hinterlassen, mit dem Wohnmobil in den Wald zu fahren etc. An das muss du dich natürlich stets halten.

Aber wenn du eine mehrtägige Wanderung machst, spricht überhaupt nichts dagegen dass du dir ne Isomatte und einen Schlafsack mitnimmst. Du kannst dich damit grundsätzlich überall auf eine Bank legen oder in einer Schutzhütte entspannen. Einige Schutzhütten sind sogar extra dafür gebaut. Wenn du möchtest kannst du dich aber auch in die Wiese oder mitten in den Wald legen. Und wenn es regnet oder die Sonne knallt darfst du dir sogar ein Tarp aufspannen. Natürlich nur solange, solang du dafür keine Nägel in Bäume haust oder welche fällst.

Wie stellt man sich das vor wenn ein Wanderer sich un 01.00 Uhr auf ne Bank legt um den Sternenhimmel zu beobachten? Kommt dann der Forstobermeister und passt auf dass du ja nicht länger als 30 Sekunden die Augen schließt? Ist doch absurd. Sowas wie "illegales Einschlafen" gibts nicht.

Alles Unsinn der daraus erwächst, dass Online Experten ihre Erfahrungen über das Draußen sein vor allem aus Internetforen haben, statt aus tatsächlicher Praxis

Waldmensch70  30.04.2024, 11:20
Wenn du möchtest kannst du dich aber auch in die Wiese oder mitten in den Wald legen

Das ist so pauschal nicht richtig.

Denn das grundsätzlich vorhandene Waldbetretungsrecht hebelt keine anderen Gesetze aus und ist kein „Blanko-Freibrief“.

Es wird im Gegenteil durch andere Gesetze und Regelungen im Zweifel eingeschränkt. Und diese anderen Gesetze und Regelungen hast Du natürlich auch genauso zu beachten.

Hier habe ich mal ein paar Beispiele aufgezählt.

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Caveman01  30.04.2024, 12:33
@Waldmensch70

Sorry, aber Rechtsfragen sind keine Meinungsfragen.

Es gibt nunmal kein Gesetz das Einschlafen im Wald, das Hinlegen auf den Boden oder das Aufhalten nach der Dämmerung unter Strafe stellt. Und was nicht verboten ist, ist nunmal erlaubt.

Dein Denkfehler besteht darin, dass du dem allgmeinen Fall Besonderheiten zuordnest, die die Handlung tatsächlich zur Ordnungswidrigkeit machen würden. Beispielsweise ein Naturschutzgebiet, das Aufschlagen eines Zeltes, Feuermachen, Campieren usw.

Du dichtest der Handlung Dinge dazu, damit du sie als "kriminell" bezeichnen kannst. Oder du spekulierst über Absichten, die so nicht beweisbar sind.

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Waldmensch70  30.04.2024, 13:10
@Caveman01
Sorry, aber Rechtsfragen sind keine Meinungsfragen.

Richtig.

Und diese ganz konkret vorhandenen anderen Gesetze (die das auch wieder einschränken) habe ich Dir in meinem Link oben aufgezählt.

  • Das selbe Landeswaldgesetz, das Dir auch erst einmal das Betreten zu Erholungszwecken erlaubt, aber eben unter den betreffenden auch im Gesetz genannten Bedingunen.
  • Das Bundesjagdgesetz, das die Belange regelt die die Jagd regeln (die auch dort ausgeübt wird).
  • Und es gibt noch weitere wie z.b. das Naturschutzgesetz, das auch bestimmte Dinge einschränkt.

Das hat nichts mit "Meinung" zu tun.

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Waldmensch70  30.04.2024, 13:41
@Caveman01
Du dichtest der Handlung Dinge dazu, damit du sie als "kriminell" bezeichnen kannst.

Nein.

Ich weise darauf hin, das bestimmte Dinge eben bestimmte Folgen haben können. Mehr nicht. 🤷‍♂️

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Caveman01  30.04.2024, 16:19
@Waldmensch70

Du redest davon was du von "der Szene" hälst, was dir persönlich aufstößt, was du für ein toller Waldsheriff bist und was du alles für Gesetze kennst. Das ist Meinung.

Recht wäre es wenn du sachlich den Paragrafen nennen würdest, der Schlafen unter freien Himmel grundsätzlich verbietet.

Solch ein grundsätzliches Verbot existiert allerdings nicht. Was existiert sind konkrete Regelungen zu konkreten Handlungen.

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Waldmensch70  30.04.2024, 17:04
@Caveman01

Du redest davon was du von "der Szene" hälst, was dir persönlich aufstößt, was du für ein toller Waldsheriff bist und was du alles für Gesetze kennst. Das ist Meinung.

Ja, ich schreibe zu Anfang der Antwort meine persönliche Meinung. Das darf ich, das nennt sich Meinungsfreiheit.

Aber im zweiten Teil der Antwort zähle ich Fakten auf. Die Punkte die da stehen sind keine "Ansichtssache" oder "Meinung".

   

Was existiert sind konkrete Regelungen zu konkreten Handlungen.

Genau das habe ich in meinem Kommentar oben geschrieben. Zitat:

Ich weise darauf hin, das bestimmte Dinge eben bestimmte Folgen haben können. Mehr nicht. 🤷‍♂️

Danke für die Bestätigung.

   

Recht wäre es wenn du sachlich den Paragrafen nennen würdest, der Schlafen unter freien Himmel grundsätzlich verbietet.

Wenn ich sage, dass das in den jeweiligen Landeswaldgesetzen geregelt ist, dann solltest Du in der Lage sein das für Dich zutreffende Bundesland zu wissen und dort im Landeswaldgesetz nachzusehen wie es genau dort im Detail geregelt / formuliert ist.

Die lese ich jetzt nicht alle für Dich durch um dir die einzerlen Paragraphen herauszusuchen.

Und was die Bundesgesetze angeht:

§19a BJagdG - Beunruhigung von Wild
"Verboten ist, Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören."

   

§1 Absatz 4 BJagdG - Inhalt des Jagdrechts "Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild."    

   

Störung der Jagd ist wieder in den einzelnen Landesjagdgesetzen behandelt. Daher hier beispielhaft nur eines, da ich Dir jetzt nicht alle Landesjagdgesetze aller Bundesländer heraussuche und das dort für Dich nachschlage (das solltest Du schon selber hinbekommen):

§33 Absatz 3 SJG
"Es ist verboten, die Jagdausübung vorsätzlich zu stören."

   

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Waldmensch70  30.04.2024, 17:12
@Waldmensch70
Recht wäre es wenn du sachlich den Paragrafen nennen würdest, der Schlafen unter freien Himmel grundsätzlich verbietet.

Nein, davon war auch gar nicht die Rede. Lies meinen ersten Kommentar noch einmal.

Wenn ich sage, dass etwas so pauschal nicht richtig ist, dann bedeutet das noch lange nicht, dass es deshalb pauschal verboten wäre. Ich schreibe selber, dass es nur gewisse Einschränkungen gibt.

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Caveman01  30.04.2024, 18:03
@Waldmensch70

Jetzt machst du doch exakt das was ich vorher prophezeit habe.

Du dichtest dir willkürlich irgendwelche Zusatzvergehen ans Schlafen unter freien Himmel, damit du mit dem Zeigefinger rumfuchteln kannst.

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Waldmensch70  30.04.2024, 18:06
@Caveman01
Jetzt machst du doch exakt das was ich vorher prophezeit habe.
Du dichtest dir willkürlich irgendwelche Zusatzvergehen ans Schlafen unter freien Himmel, damit du mit dem Zeigefinger rumfuchteln kannst.

Nein, da ich gar nicht sage, dass es pauschal und immer verboten ist… Du kapierst das scheinbar nur nicht. 🤦‍♂️

Lies noch einmal meinen ersten Kommentar unter Deiner Antwort.

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Caveman01  30.04.2024, 20:11
@Waldmensch70

Dein erster Kommentar ist nur Kritik der Kritik wegen. Ich habe extra sogar einen Vorab-Disclaimer für diejenigen formuliert, die die Bedeutung des Wortes grundsätzlich nicht kennen. Das misszuverstehen, kann eigentlich nur Absicht sein.

Ich versteh deinen Hate auf Naturfreunde und Wanderer nicht. Auch nicht worum es dir eigentlich geht. Aber egal wie weit diese Verachtung auch gehen mag, diese Strohmannargumentation überzeugt niemanden.

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Es ist ja verboten im Wald zu übernachten

Wo denn? In Deutschland nicht grundsätzlich.