Ausbildung verkürzen?
Hallo,
darf der Arbeitgeber, das verkürzen um 1/2 Jahre ablehnen obwohl die schulischen Leistungen stimmen und er an sich kein Grund hat dies zu verneinen?
Da das Ziel die Ausbildung zu bestehen die höchste Priorität hat für ein Azubi darf der Arbeitgeber dies doch gar nicht ablehnen oder ? Wenn wir alle mal ehrlich sind lernt man in den 1/2 Jahren eh nichts mehr und man wird nur ausgenutzt..
Falls es geht ein Paragraphen mitschicken, die IHK hat ja soweit ich weiß die Entscheidungsgewalt
3 Antworten
ja. Eine Verkürzung ist keine "Pflicht Sie anzunehmen", nur weil schulische und praktische Leistungen stimmen.
Es ist Grund genug wenn der AG sagt, dass er es für seine Lehrlinge nicht möchte. Denn dieser hat die Entscheidungsgewalt, wie er seine Lehrlinge ausbilden möchte
Das musst du den Arbeitgeber fragen, nur der kann eindeutige Antworten geben. Sinn und Gründe gibt es mehr als genug.
Na, zum Beispiel, dass man einen Ausbildungsplan erstellt hat, der sich auf drei Jahre bezieht und man nicht die mühsame Zusatzarbeit haben möchte, diesen auf 2,5 Jahre umzubauen!
Mühsam Zusatzarbeit.. es ist auch verboten den Azubi als festen Teil einer Wertschöpfungskette einzuplanen, sonst wird er diesbezüglich wie ein fester Mitarbeiter gehandelt.. Ach die Gesetze sind immer wieder faszinierend
Da hast du recht, Azubis arbeiten nicht, sie lernen. Und als Unternehmen sollte man Ausbildung als eine Investition in die Zukunft betrachten. Was aber nicht bedeutet, dass man die Investition zwingend erhöhen muss, indem man ungeplant mehr Zeit investiert, weil der Azubi gerne etwas früher seine Ausbildung beenden wollen würde.
darf der Arbeitgeber, das verkürzen um 1/2 Jahre ablehnen obwohl die schulischen Leistungen stimmen und er an sich kein Grund hat dies zu verneinen?
Ja, darf er.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html
Dort steht, es muss ein gemeinsamer Antrag von Betrieb und Azubi gestellt werden. Das bedeutet wiederum, dass sich Betrieb und Azubi einig sein müssen. Und wenn der Betrieb das nicht will, besteht keine Einigkeit, wodurch auch kein solcher Antrag gestellt und somit die Verkürzung nicht stattfinden kann. Somit ja, dein Betrieb darf deinen Wunsch nach Verkürzung ablehnen.
Und welchen Sinn hat es dann den Azubi daran zu hindern wenn alles passt? ist ja lächerlich